Planfeststellung Hochbahnsteig Hauptbahnhof/Rosenstraße

Beschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 14.12.2015

Mittelhochbahnsteig
Breite: 4,50 m Länge: 55,0 m Bahnsteighöhe 0,82 m
Angefahren von Zwei-Wagen-Züge vom Typ TW 2000/3000
Beidseitige Rampenabgänge
Die Hochbahnsteige wurden gegenüber der ersten Planung von 4,00 m auf 4,50 m verbreitert.

Die Mindestbreite beträgt für Mittelhochbahnsteige in Hannover mit Rampe vor Kopf 4,00 m. Diese Bereite ergibt sich aus jeweils 1,50 m Durchgangsbreite vor und hinter dem Witterungsschutz sowie jeweils 2 * 0,125 m Abbruchkanten plus 0,75 m für den Witterungsschutz (§ 31 Abs. 6 BOStraB).


Die Rampenbereiche, die durch die Verbreiterung des Hochbahnsteiges ebenfalls um 0,50 cm auf 2,30 m breiter geworden sind, weisen gemäß dem Gutachten von SHP eine durchgängig sehr gute bis gute Verkehrsqualität auf.

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Insgesamt wird der Mittelhochbahnsteig mit kontrastreichen taktilen Leitsystem versehen sowie mit Lautsprechern ausgestattet werden. Zur Haltestellenausstattung gehören zudem Wetterschutzdächer mit Sitzmöglichkeiten, Notruf-/Infosäulen, Fahrkartenautomaten sowie dynamischen Fahrgastinformationen (Zugzielanzeiger mit Uhr).

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Die barrierefreie Erreichbarkeit der Bahnsteige für Sehbehinderte ist durch sehbehindertengerechte Ausrüstung der Lichtsignalanlagen sicherzustellen.

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Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Herschelstraße/Andreaestraße Ein sehbehindertengerechter signalisierter Fußgängerüberweg zur Ernst-August-Galerie/Herschelstraße über die Kurt-Schumacher-Straße ist am westlichen Abgang erreichbar. Zwischen der Rampe und der Lichtsignalanlage ist eine ca. 30 m lange Aufenthaltsfläche (ein Weg) zwischen den Gleisen vorhanden. Von der Rampe zur Lichtsignalanlage werden Sehbehinderte über taktile Leiteinrichtungen geführt.

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Richtung Hauptbahnhof

Am östlichen Abgang ist im Anschluss an die Rampe ebenfalls ein sehbehindertengerechter signalisierter Fußgängerüberweg über eine Rot-Dunkel-Lichtsignalanlage in die nördlichen Nebenanlagen zur Ernst-August-Galerie vorgesehen. Also zum Fußweg auf der Seite der Ernst-August-Galerie. Auch diese Wegebeziehungen werden mit taktilen Leiteinrichtungen versehen. Zur Straßenquerung auf die Fußwegseite Saturn Hansa ist keine Lichtsignalanlage vorgesehen.
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Deregulierter Bereich
Die Ausbildung der Kurt-Schumacher-Straße zwischen Herschelstraße/Andreaestraße und Ernst-August-Platz als deregulierter Bereich entspricht dabei dem „Masterplan Mobilität 2025“ der Landeshauptstadt Hannover. Die Anordnung von Geländern, Gittern usw. zur Vermeidung der linienhaften Querung der Fahrbahn durch Fußgänger wiederspricht damit der grundlegenden Idee des deregulierten Bereichs, nämlich genau die linienhafte Querung der Fahrbahn für Fußgänger zu ermöglichen. Eine besondere Gefahrensituation ist durch die geringen Geschwindigkeiten im Kraftfahrzeugverkehr und ÖV-Verkehr und die Herstellung guter Sichtbeziehungen nicht gegeben.

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Neben dem Mittelhochbahnsteig werden Bushaltepunkte für die Linien 128 und 134 der üstra sowie die Linien 300, 500 und 700 der RegioBus barrierefrei mit Hochborden angelegt. Dafür werden in Fahrtrichtung Hauptbahnhof zwei 20 m lange Haltepositionen angelegt, eine vor und eine nach der Einmündung zur Rosenstraße. .
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In Fahrtrichtung Steintor werden ebenfalls zwei Haltepositionen angelegt, die im Bedarfsfall um eine weitere Position ergänzt werden kann. Sollte es zu einem gleichzeitigen Halt von drei Busen kommen, ist ein barrierefreier Ein- und Ausstieg weiterhin gewährleistet.

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RegioBus-Haltestellen
Die Beachtung der barrierefreien Gestaltung der Bushaltepositionen gemäß dem Standard der Region Hannover hat die Infra im Rahmen des räumlich möglichen zugesagt. Ebenso sagt sie zu, die Anlagen zur Hinführung zum vorderen Buseinstieg mit Führungselementen gemäß DIN 32983 – Bodenindikatoren im öffentlichen Raum – auszustatten. Die Ausführungsplanung wird rechtzeitig mit dem FB Verkehr abgestimmt und die Planunterlagen zur Zustimmung vorgelegt.

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Die Details der Straßenraumgestaltung und die Elemente für die Schaffung der Barrierefreiheit sind im Rahmen der Ausführungsplanung mit der LHH, Fachbereich Tiefbau, die Details zur Signalplanung mit OE 66.13 und die Begrünung mit dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün abzustimmen.


Die Gestaltung der Haltestellen einschließlich Möblierung hat in enger Abstimmung mit der Stadtgestaltung zu erfolgen.

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Ausführungsplanung nach dem Planfeststellungsbeschluss:
• Die sichere Wegeführung durch taktile Leitsysteme wird nach Angaben der Infra in Abstimmung mit den Behindertenbeauftragten der Stadt und der Region Hannover in der Ausführungsplanung umfassend berücksichtigt.
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• Wartehäuschen
• Anzahl der Sitzplätze
• Geländer / Gitter / Drängelgitter
• Aufstellen von Lichtsignalanlagen
• Straßenschilder
• Fahrbahnmarkierungen
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Sonstiges:
Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Hauptbahnhof auf dem Ernst-August-Platz ist städtebaulich unerwünscht. Ein Hochbahnsteig würde die Sichtbeziehungen und das Stadtbild stören.

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Bestandsbäume sind zu schützen. 12 neue Bäume werden im Bauabschnitt gepflanzt.
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Ein Parken ist in der Kurt-Schumacher-Straße nicht mehr möglich. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder werden in den Nebenanlagen in ausreichendem Umfang vorgesehen.
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Weiterhin wird die Kurt-Schumacher-Straße mit einem einheitlichen Beleuchtungssystem versehen.

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Aber hier kann es eng werden

Fußweg Ecke Lister Meile / Kurt-Schumacher-Straße
an der Ernst-August-Gallerie

Durch den neuen Hochbahnsteig HBF/Rosenstraße wird dies die Hauptwegebeziehung zum und vom Hauptbahnhof. An der engsten Stelle, Hausecke der Ernst-August-Gallerie an der Lister Meile / Kurt-Schumacher-Straße, stehen nur 1,20 m zur Verfügung. Für die bisherige Außengastronomie und das Abstellen von Fahrrädern ist dann kein Platz mehr!